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Sinnvoll, unsinnig, gefährlich? Der Markt für Nahrungsergänzungsmittel boomt, der Absatz in und außerhalb der Apotheke ist hoch. Als interessierte PKA können Sie sich hier weiter qualifizieren.
Mehr als 58 Millionen Packungen Nahrungsergänzungsmittel (NEM) wurden 2008 in Deutschland in Apotheken verkauft. Dabei wurde ein Umsatz von über 700 Millionen Euro erzielt. Das waren über 80 Prozent des Gesamtumsatzes an NEM, der Rest entfiel auf Verbrauchermärkte, Drogerien und Discounter. Ein vielschichtiger, aber lohnender Markt des Randsortiments!
Begriffsbestimmung und Recht Die Verordnung über Nahrungsergänzungsmittel (NemV) definiert diese Produkte als Lebensmittel, die einen oder mehrere Nährstoffe, beispielsweise Vitamine, Mineralstoffe oder Spurenelemente in konzentrierter Form enthalten, aber kaum Energie liefern. Sie werden in lebensmitteluntypischer, eher in einer den Arzneimitteln vergleichbaren Form, zum Beispiel als Tabletten, Kapseln, Dragees, Pulverbeutel, Tropfen oder Trinkampullen angeboten und sollen der Ergänzung der Ernährung dienen. Die Inhaltsstoffe dürfen gemäß NemV nur ernährungsspezifisch oder physiologisch, nicht aber pharmakologisch wirken. Auf den Packungen müssen der Begriff „Nahrungsergänzungsmittel“ sowie die empfohlene tägliche Verzehrmenge in Portionen des Präparates aufgedruckt sein.
Im Internet finden sich die gesetzlichen Regelungen zu Nahrungsergänzungsmitteln unter www.gesetze-iminternet.de/nemv/index.html. Von diätetischen Lebensmitteln unterscheiden sie sich gemäß Diätverordnung (DiätV), da diese tatsächlich Lebensmittel sind, aber einen besonderen Ernährungszweck erfüllen müssen, wie beispielsweise bilanzierte Diäten bei Personen mit Stoffwechselstörungen, etwa Diabetikernahrung oder auch Ernährung für gesunde Säuglinge und Kleinkinder. Da NEM keine Arzneimittel sind, unterliegen sie nur einer Registrierungspflicht beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL).
Die Überwachung der Herstellerbetriebe sowie der angebotenen NEM unterliegt den Lebensmittelüberwachungsbehörden der Länder. Neue NEM können im Vergleich zu den streng zulassungspflichtigen Arzneimitteln rasch entwickelt und wenig kostenintensiv eingeführt werden. Daher wird dieser Status häufig genutzt, um Produkte mit Arzneimittelcharakter unter Umgehung des Zulassungsweges auf den Markt zu bringen. Erfolgreiche Produkte haben dann allerdings meist keine Chance auf längerfristige Exklusivität.
Notwendig oder überflüssig? Die kaum noch überschaubare Anzahl an NEM, die im Handel angeboten werden, vermitteln dem Verbraucher zu Unrecht den Eindruck, dass eine ausreichende Nährstoffzufuhr über die Ernährung mit traditionellen Lebensmitteln nicht mehr möglich wäre. Sowohl das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) als auch die Deutsche Gesellschaft für Ernährung (DGE) sehen es als wissenschaftlich erwiesen an, dass bei einer ausgewogenen Ernährung für Gesunde eine zusätzliche Zufuhr von NEM in der Regel nicht erforderlich ist.
Es gibt allerdings Ausnahmen: Aus physiologischer Sicht haben NEM eine Berechtigung, wenn sie Ernährungsdefizite korrigieren und dadurch einen Beitrag zur Prävention leisten. So kann eine einseitige und unzureichende Ernährung dazu führen, dass zu wenig essenzielle Nährstoffe aufgenommen werden. Dies gilt insbesondere in Schwangerschaft und Stillzeit, da hier der Bedarf an bestimmten Nährstoffen erhöht ist. Bei älteren Menschen kann die Nährstoffversorgung aufgrund von Kau- und Schluckbeschwerden sowie Appetitverlust ungenügend sein. Auch Hochleistungssportler und viele chronisch Kranke können von NEM profitieren. Für Vitamin D, Kalzium und Folsäure lässt sich laut Datenlage in breiten Bevölkerungsschichten Deutschlands eine unzureichende Aufnahme mit der normalen Ernährung belegen.
NEM im Apothekenalltag Die Vitamine A, C, E, Beta-Carotin oder das aus Tomaten stammende Lycopin sind Antoxidanzien. Sie helfen unter anderem, freie Radikale im Organismus abzubauen. Da sie damit auch die Bildung von Entzündungsstoffen herabsetzen, werden sie gerne zur Prävention und Risikosenkung von Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Krebs oder arthrotischem Gelenkverschleiß beworben. Neuere Auswertungen kratzen allerdings am Heilmythos zahlreicher Antioxidanzien. Coenzym Q 10 oder Ubichinon ist ein energiefördernder Vitalstoff der Antioxidanzien-Gruppe, der vom menschlichen Körper selbst hergestellt wird.
Mit zunehmendem Alter nimmt die körpereigene Synthese ab, sodass auf diesem Gebiet forschende Wissenschaftler ab dem 40. Lebensjahr eine Zufuhr empfehlen. Im präventiven und therapeu - tischen Bereich soll Q 10 besonders bei Schwächen und Erkrankungen des Herzmuskels, der Skelettmuskulatur, dem Altersdiabetes, bei Arteriosklerose und Demenz, in der Zahngesundheit, im Ausdauer- und Leistungssport und zur Energieförderung wie Rehabilitation nach schweren Krankheiten wirken. Folsäuremangel vermindert die Empfängnisbereitschaft, führt zu Wachstumsstörungen des Embryos im Mutterleib und eventuell zu Fehlbildungen wie offenem Rücken (Neuralrohrdefekt) bei Neugeborenen. Jugendlichen und Erwachsenen empfiehlt die DGE deshalb, täglich 0,4 Milligramm Nahrungsfolat zuzuführen, Schwangeren und Stillenden 0,6 Milligramm.
Studiendaten legen nahe, dass eine schlechte Versorgung mit diesem Vitamin auch das Risiko für Krebserkrankungen erhöht und sich auf die geistige Leistungsfähigkeit im Alter nachteilig auswirkt. Omega-3- und Omega-6-Fettsäuren gehören zu den mehrfach ungesättigten Fettsäuren, die lebensnotwendig sind und daher täglich mit der Nahrung aufgenommen werden müssen. Sie befinden sich in zahlreichen Meerstieren und Algen, aber auch im Nachtkerzen-, Lein-, Schwarzkümmeloder schwarzen Johannisbeer(samen)öl. Entzündungshemmende Effekte sowie positive Wirkung auf Blutfettwerte und Blutdruck sind belegt.
Werbung und Vermarktung Seit dem 1. Juli 2007 werden Werbeaussagen über Nahrungsergänzungsmittel durch die Health-Claims-Verordnung geregelt. Nährwert- und gesundheitsbezogene Aussagen über Lebensmittel, auch NEM, müssen danach wahr und belegbar sein. Nur wenn eine Werbeaussage zugelassen ist, darf sie verwendet werden. Im Gegensatz zu der in Deutschland gemäß Lebensmittelund Futtermittelgesetzbuch (LFGB) geltenden Rechtslage, nach der krankheitsbezogene Angaben im Lebensmittelverkehr generell verboten sind, sollen zukünftig auch Aussagen über die Verringerung eines Krankheitsrisikos erlaubt sein, sofern durch wissenschaftliche Erkenntnisse belegt und in einer Gemeinschaftsliste zulässiger Angaben aufgenommen.
Gesundheitsbezogene Werbeaussagen wie „stärkt die Abwehrkräfte“, „stärkt die geistige Vitalität“, „cholesterinsenkend“ oder „unterstützt die Gelenkfunktionen“ werden für NEM häufig verwendet. Gerne wird in der Werbung auch auf bestimmte Bevölkerungs- beziehungsweise Patientengruppen abgezielt, das heißt, bestimmte Produkte sollen besonders wertvoll für Frauen in den Wechseljahren, für Männer in den besten Jahren oder für Schwangere sein. Ein kritischer Umgang mit NEM ist gefragt. Neben sinnvollen Produkten ist auch künftig mit einer Vielzahl von immer neuen Pseudoprodukten, Produktkopien und mög - licherweise auch gesundheitlich bedenklichen Präparaten zu rechnen.
WEITERE INFORMATIONEN
Die Ernährungstexte der kostenlosen Datenbank pharmazie.com bieten ausführliche Informationen zu Nahrungsergänzungsmitteln für Senioren, Kinder, Sportler oder bioaktive Substanzen in Lebensmitteln/Nahrungsergänzungen. Die Amino-Datenbank (Arbeitsgemeinschaft der Arzneimittelinformationsstellen Nord-Ost, AMINO), ein Gemeinschaftsprojekt mehrerer Apothekerkammern, Arzneimittelinformationsstellen und weiterer Partner, hilft weiter, wenn Kunden mit Werbeanzeigen aus der Boulevardpresse oder mit einem heißen Präparate-Tipp von Bekannten die Apotheke betreten. Zu erreichen ist die Anfrage-Datenbank, die Auskunft über Verkehrsfähigkeit und Einstufung von Präparaten gibt, über die Internetseite der beteiligten Kammern.
Den vollständigen Artikel finden Sie auch in Die PTA IN DER APOTHEKE 10/09 ab Seite 49.
Dr. Eva-Maria Stoya, EStoya@gmx.de
Stichworte: Nahrungsergänzungsmittel, Online-Fortbildung, PKA-Fortbildung