Tatort Apotheke

Therapeutisches Dilemma: Die PTA ermittelt

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Steckten Sie schon mal in einem therapeutischen Dilemma? Unser aktueller Fall behandelt die Interaktion von beta-Sympatholythikum und beta-Sympathomimetikum.

Der Fall: Frau Löwenzahn, 63 Jahre alt und chronische Asthmapatientin, betritt die Apotheke. Seit vielen Jahren leidet die Dame unter ihrem allergischen Asthma und bekommt dagegen regelmäßig das schnellwirksame beta-Sympathomimetikum Salbutamol für den Notfall sowie ein Kombinationspräparat, bestehend aus einem langwirksamen beta-Sympathomimetikum und einem inhalativen Kortikoid. Bis auf die Frühjahrszeit, in der sich die Beschwerden aufgrund der Pollenbelastung verschlechtern, ist sie gut eingestellt.

Heute verlangt Frau Löwenzahn allerdings nicht ihre normalen Asthmamedikamente, sondern gibt ein Rezept über Augentropfen in der Apotheke ab. Bei dem verordneten Arzneimittel handelt es sich um eine Kombination aus Timolol und Latanoprost. Die Kundin berichtet, dass man bei ihr den „Grünen Star“ diagnostiziert habe und sie nun diese Augentropfen nehmen müsse.

Der pharmakologische Hintergrund Bei Frau Löwenzahn ist ein Glaukom – also ein erhöhter Augeninnendruck – festgestellt worden. Auf Dauer kann dadurch der Sehnerv irreversibel geschädigt werden, es kommt zur Sehbeeinträchtigungen bis hin zur Erblindung. Die Höhe des Augeninnendrucks ergibt sich einerseits über die Produktion, andererseits aus dem Abfluss des Kammerwassers. Die Substanzen, die heute zur Therapie des Glaukoms eingesetzt werden, reduzieren entweder die Bildung oder verbessern den Abfluss des Kammerwassers.

Die für Frau Löwenzahn verordneten Augentropfen bestehen aus zwei Wirkstoffen: Das Prostaglandin-Analogon Latanoprost verbessert den Abfluss, während Timolol, ein nichtselektiver adrenerger Betablocker, die Kammerwasserproduktion senkt. Problematisch ist allerdings die Anwendung von nichtselektiven Betablockern bei Patienten mit chronischem Asthma. In Studien konnte gezeigt werden, dass auch die lokale Gabe dieser Substanzen die beta-2-Rezeptoren in den Bronchien blockiert.

Ein gewisser Teil der schweren bis mittelschweren Asthmatiker reagiert dann mit einer Obstruktion der Atemwege, der über die Inhalation des schnellwirksamen beta-Sympathomimetikums nur unzureichend gegengesteuert werden kann. Die Deutsche Gesellschaft für Pneumologie empfiehlt daher wenn möglich, bei Asthmatikern auf die Therapie mit nichtselektiven Betablockern zu verzichten.

Zurück zum Fall Die PTA befragt Frau Löwenzahn zunächst vorsichtig, ob der behandelnde Augenarzt von ihrem chronischen Asthma weiß. Die Kundin ist sich dessen nicht sicher, da die Überweisung von ihrem Hausarzt vorgenommen wurde und sie selber nicht mit dem Augenarzt über ihre Asthmaerkrankung gesprochen habe. Ohne Frau Löwenzahn zu verunsichern, bittet die PTA um ihr Einverständnis, kurz in der Arztpraxis etwas zur Anwendung der Augentropfen abzuklären.

Nach Rücksprache mit der Apothekerin ruft die PTA in der Augenarztpraxis an. Es stellt sich heraus, dass Frau Löwenzahn versehentlich das Kombinationspräparat verordnet bekommen hat und zunächst eigentlich nur – unter Berücksichtigung der Asthmaerkrankung – ein Arzneimittel mit Latanoprost erhalten sollte. Die PTA ist froh, dass sie den Mut hatte, mit der Arztpraxis Kontakt aufzunehmen. Frau Löwenzahn dankt ihr für das Engagement.

Den vollständigen Artikel finden Sie auch in Die PTA IN DER APOTHEKE 07/09 auf Seite 49.

Dr. Katja Renner, Apothekerin

Stichworte: Augeninnendruck, Beratung, Glaukom, Interaktionen, Latanoprost, Salbutamol, Tatort Apotheke, Timolol, beta-Sympatholythikum, beta-Sympathomimetikum

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