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Die Vorschriften des Arzneimittelgesetzes (AMG) über die Einfuhr von Arzneimitteln sollen gewährleisten, dass auch importierte Medikamente sicher sind. Deshalb dürfen sie in der Regel in Deutschland nur in Verkehr gebracht werden, wenn sie eine nationale oder EUweite Zulassung oder Registrierung besitzen. Gut 50 000 verschiedene Arzneimittel stehen derzeit zur Verfügung. Weil dennoch in Einzelfällen Versorgungslücken auftreten, können Apotheken unter bestimmten Voraussetzungen Fertigarzneimittel aus dem Ausland beziehen. Das Nähere regelt § 73 Absatz 3 AMG.
Dr. Michael Binger
Den vollständigen Artikel finden Sie auch in Die PTA IN DER APOTHEKE 05/09 ab Seite 66.
Michael Binger
Stichworte: AMG, Arzneimittel aus dem Ausland, Arzneimittelgesetz, Einzelimporte, Einzelimportregelung, Medikamentenimport, Medikamentenimporte, nicht verkehrsfähige Medikamente