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Arzneimittel-Telegramm Oktober 2008

  • Zur Anwendung bei Verdauungsbeschwerden, besonders bei funktionellen Störungen des ableitenden Gallensystems, brachte die Sidroga GmbH, Bad Säckingen, zum 1. August Valverde® Verdauung 450 mg überzogene Tabletten auf den Markt. Einzige Packungsgröße sind 100 Stück; eine überzogene Tablette enthält hierbei 450 mg Trockenextrakt aus frischen Artischockenblättern (25 bis 35:1).
  • Taurus Pharma GmbH vergrößerte ihr Produktsegment zum 1. August um Selergo 1% Creme sowie Ciclotau 1% Vaginalcreme. Beide Präparate enthalten jeweils pro Gramm Creme 10 mg des Antimykotikums Ciclopirox- Olamin. Die Produkte sind zur Behandlung von Pilzerkrankungen der Haut (Selergo 1% Creme) beziehungsweise in der Scheide (Ciclotau 1% Vaginalcreme) indiziert.
  • Dr. Willmar Schwabe Arzneimittel bietet seit dem 1. September seinen Johanniskraut-Spezial extrakt WS® 5570 auch als verschreibungspflichtiges Präparat an. Das Phyto-Unternehmen reagiert damit auf den Bundesratsbeschluss vom 13. Juni, nach dem die Indikation mittelschwere Depression zum 1. April 2009 verschreibungspflichtig wird. Hintergrund dieses Beschlusses sind keine Sicherheitsbedenken zu den Präparaten, sondern das prinzipiell erhöhte Suizidrisiko bei Patienten mit mittelschwerer Depression. Die Verschreibungspflicht soll den ärztlichen Einfluss auf die Behandlung dieser Patienten sicherstellen und erhöhen. Ob ein Präparat unter die Rezeptpflicht fällt, hängt nicht von der Einzeldosis oder Packungsgröße, sondern von der jeweiligen Zulas sung ab. Das neue Neuroplant® ist bei mittelschweren depressiven Episoden zugelassen, verschreibungspflichtig und damit uneingeschränkt erstattungsfähig. Es enthält 600 mg des Johanniskraut-Spezialextrakts WS® 5570 in einer Filmtablette und steht ab sofort zur Einmalgabe bei Erwachsenen ab 18 Jahren zur Verfügung. Für die Selbstmedikation bei leichten depressiven Episoden steht weiterhin Neuroplant® Aktiv bereit. Ab Oktober ist auch Laif® 900 von Steigerwald rezeptpflichtig und damit erstattungsfähig. Das Präparat enthält 900 mg Johanniskrautextrakt pro Tablette.
  • Das Zolmitriptan Nasenspray AscoTop®Nasal ist in Deutschland jetzt auch für die Behandlung des Cluster-Kopfschmerzes zugelassen. Die Zulassung wurde nach dem europäischen Verfahren der gegenseitigen Anerkennung (Mutual Recognition Procedure) erteilt und folgt dem positiven Votum der schwedischen Arzneimittelbehörde. Mit der Zulassungserweiterung steht Patienten, die unter Cluster-Kopfschmerz leiden, eine neue Therapieoption zur Verfügung. Aufgrund der Darreichung als Nasenspray ist AscoTop® Nasal leicht und unkompliziert anzuwenden. Je nach Häufigkeit des Cluster-Kopfschmerzes kann es flexibel dosiert werden. Die Indikationserweiterung stützt sich auf zwei multizentrische, doppelblinde, randomisierte Crossover-Studien, in die insgesamt 144 Patienten mit Cluster-Kopfschmerz eingeschlossen waren. In beiden Studien zeigte das Präparat in den Dosierungen 5 mg und 10 mg eine signifikante Besserung der Kopfschmerzsymptome gegenüber Placebo.
  • Jedes dritte rheumakranke Kind unzureichend geimpft. Dies gilt sogar für Standardimpfungen wie Tetanus und Diphtherie. „Die Öffentlichkeit unterschätzt heute die Gefahr von Infektionskrankheiten“, vermutet Dr. med. Kirsten Minden, Schriftführerin der Gesellschaft für Kinder- und Jugendrheumatologie (GKJR). Niedrige Impfraten bei Kindern mit Rheuma haben aber auch andere Ursachen: Einzelne Fallberichte weisen darauf hin, dass Impfungen eine rheumatische Erkrankung verschlechtern oder auslösen können. Die meisten Nebenwirkungen, die im Zuge einer Impfung auftreten – wie etwa Gelenkschmerzen oder -schwellungen – wären jedoch mild und vorübergehend, erklärt Dr. Minden. Bei einigen Kindern ist das Abwehrsystem durch Medikamente oder das Rheuma unterdrückt. Deshalb sind sie besonders anfällig für Infektionskrankheiten. Schutzimpfungen wären für sie daher sehr wichtig. Nutzen und Risiko einer Impfung rheumakranker Kinder müssen abgewogen werden. Aktuelle Studien, die Wirksamkeit und Sicherheit von Impfungen rheumakranker Kinder prüfen, sprechen für diese. Forscher testeten beispielsweise den Lebendimpfstoff gegen Masern, Röteln und Mumps (MMR) bei Kindern mit Gelenkrheuma. Lebendimpfstoffe enthalten abgeschwächte Erreger. Die MMRImpfung war dennoch verträglich und wirksam. „Nach aktuellem Stand des Wissens überwiegt der Nutzen von Impfungen auch oder gerade für Patienten mit rheumatischen Erkrankungen“, betont Dr. Minden. Sie rät Eltern von betroffenen Kindern und Jugendlichen daher, die allgemeinen Impfempfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) einzuhalten, solange dies der Gesundheitszustand ihres Kindes zulässt. Befindet sich das rheumakranke Kind in einem Krankheitsschub oder nimmt bestimmte Medikamente ein, empfiehlt Minden aber, auf Lebendimpfstoffe zu verzichten.

Stichworte: Arzneimittel-Telegramm, Arzneimitteltelegramm, neue Arzneimittel

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