Sowohl das Bundesinstitut für Risikobewertung als auch die Deutsche Gesellschaft für Ernährung sehen es als wissenschaftlich erwiesen an, dass bei einer ausgewogenen Ernährung eine zusätzliche Zufuhr von NEM in der Regel nicht erforderlich ist. NEM haben aus physiologischer Sicht aber ihre Berechtigung, wenn sie Ernährungsdefizite korrigieren und somit einen Beitrag zur Prävention leisten. Dies gilt insbesondere für Jod und Folsäure. Für beide lässt sich in Deutschland ein flächendeckender Mangel belegen, der große gesundheitliche Auswirkungen haben kann.
Die Verordnung über NEM definiert diese Produkte als Lebensmittel, die einen oder mehrere Nährstoffe in konzentrierter Form enthalten und eine lebensmittel- untypische Form aufweisen. Sie sollen die tägliche Ernährung in den Fällen ergänzen, in denen eine Versorgung durch die Nahrung unzureichend ist oder eine Ergänzung erwünscht wird. 08/07
Redaktion
Den vollständigen Artikel finden Sie in Die P.T.A. in der Apotheke 08/07 ab Seite R 1.
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