Berufspolitik: Nachgefragt 09/10

Zusammenarbeit im Apothekenteam – so geht es. Privates während der Arbeitszeit regeln – ja oder nein?

Zusammenarbeit im Apothekenteam – so geht es.  Privates während der Arbeitszeit regeln – ja oder nein?

Ein zufriedenes Team ist nicht nur innerhalb der Apotheke viel wert, sondern wirkt sich auch auf Ihre Kunden positiv aus. Regelmäßige Teambesprechungen sind daher „Gold wert“ – auch wenn es um Themen wie Arztbesuche während der Arbeitszeit geht.


Sabine Pfeiffer van Rijswijk, Bundesvorsitzende BVpta

Wie kann in der Apotheke ein gutes Betriebsklima geschaffen werden?
Ein gutes Betriebsklima beruht gerade in Apotheken auf der Basis eines guten Arbeitsklimas. Und dieses erreicht die Chefetage häufig nicht durch bessere Bezahlung, sondern durch andere Zuwendungen wie etwa die Anerkennung der Leistungen, die jeder Einzelne für den Betrieb bringt. Ehrlich gefragt: Wer freut sich nicht über ein Lob? Diese Anerkennung sollte im KollegInnenkreis auch untereinander, hierarchieübergreifend, ausgesprochen und gewürdigt werden. Denn jede in der Apotheke tätige Berufsgruppe hat ihre Daseinsberechtigung und ureigenen Fachkompetenzen, auch wenn die andere „Gruppe“ diese oft nicht sehen und anerkennen will.

Sobald Konflikte auftreten, ist ein Gespräch mit dem Chef zu suchen, der hoffentlich als neutraler Mentor auftreten und vermitteln kann. Denn ein gutes Betriebsklima entsteht durch positives Aufeinanderzugehen, gebührendem Respekt gegenüber den Kollegen und ein Nichtscheuen vor Austragung offener Konflikte. So kann aus einem „gewittrigen“ Betriebsklima schnell ein „sonniges“ werden, welches sich in Motivation und Arbeitsfreude bemerkbar macht. Und dies ist nicht nur im Sinne des Chefs, sondern auch im Sinne der Kunden – sie werden es Ihnen danken.

Minou Hansen, Rechtsanwältin - ADEXA

Welchen Anspruch haben PTA, in der Arbeitszeit private Dinge zu erledigen?
Gibt es eine klare betriebliche Regelung, die die private Nutzung des betrieblichen Internets und das Führen von privaten Telefonaten untersagt, kann ein Verstoß dagegen ein Grund für eine verhaltensbedingte Kündigung sein, der allerdings zunächst abgemahnt werden müsste! Eine fristlose Kündigung wird nur in Ausnahmefällen gerechtfertigt sein, etwa wenn während der Arbeitszeit auf pornografischen Seiten gesurft wird. Notfälle, die eine sofortige Reaktion erforderlich machen, sind von dem Verbot natürlich nicht erfasst. Gibt es kein ausdrückliches Verbot, kann der Mitarbeiter nach momentaner Rechtsprechung davon ausgehen, dass private Telefonate in einem angemessenen Rahmen (zehn Minuten) vom Arbeitgeber geduldet sind.

Da einige aber (z. B. mit dem Arzt) nur zu bestimmten Zeiten erledigt werden können, ist hier noch kein Verstoß gegen arbeitsvertragliche Pflichten zu sehen. Teure Auslandsgespräche oder ausgiebige private Plaudereien sollten aber außerhalb der Arbeitszeit erfolgen. Für einige private Anlässe, die nicht telefonisch oder per Internet erledigt werden können, gibt es nach dem Bundesrahmentarifvertrag (§ 10 a) Freistellungsansprüche für tarifgebundene Apothekenangestellte.

Den vollständigen Artikel finden Sie auch in Die PTA IN DER APOTHEKE 09/10 auf Seite 67.

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