Berufspolitik: Nachgefragt 07/10

Chancen ausländischer PTA/Zigarettenpausen

Chancen ausländischer PTA/Zigarettenpausen

Erfahrungen mit anderen Kulturen, Religionen und Sprachen kann in Apotheken von großem Vorteil sein. Mit welchen Nachteilen dagegen haben rauchende Kollegen zu rechnen?

Ausländische PTA – wie sind ihre Chancen?
Zigarettenpausen – ja oder nein?


Angelika Gregor, Mitglied des Vorstands BVptaWelche Chancen haben PTA mit Migrationshintergrund?
Die gleichen wie die deutschen PTA. Eine ausländische PTA, die in Deutschland ihre Berufsanerkennung bekommen hat, kann genauso beschäftigt werden wie eine deutsche PTA.

Bei Ausbildung im Ausland bedarf es der Berufsanerkennung der zuständigen Behörde. Erst danach darf eine PTA in Deutschland in ihrem Beruf arbeiten. Ob und wie eine ausländische PTA hierzulande beschäftigt wird, ist dann Sache des Arbeitgebers. Aus Erfahrung weiß ich, dass viele ausländische PTA in deutschen, öffentlichen Apotheken gerne genommene Arbeitnehmer sind. Vor allem gilt dies, wenn gerade in dieser Region ein hoher Anteil an ausländischen Mitbürgern wohnt.

Es ist von großem Vorteil, wenn eine PTA eine Beratung in der jeweiligen Landessprache vornehmen kann. Das schafft Vertrauen und trägt wesentlich zur Kundenbindung bei. Aber auch in Apotheken an Flughäfen, großen Städten oder Grenzgebieten sind zum Beispiel englisch-, niederländisch- oder französisch-sprechende Muttersprachler von unschätzbarem Wert. Und nicht zuletzt ist eine ausländische PTA eine Bereicherung für das Team, denn der Blick über den Tellerrand erweitert auch den eigenen Horizont und bietet die Chance, voneinander zu lernen.


Tanja Kratt, ADEXA, Zweite VorsitzendeSollten Zigarettenpausen im Arbeitsalltag akzeptiert werden?
War es früher häufig erlaubt, am Arbeitsplatz zu rauchen – was sicher in Apotheken nur sehr weit entfernt von der Offizin gestattet wurde –, so wird man heute praktisch keine Apotheke mehr finden, in der geraucht werden darf. Der Nichtraucherschutz hat grundsätzlich Vorrang, sodass sich auch kein Raucher auf die frühere Erlaubnis berufen kann. Dem Chef steht es aber frei, Raucherpausen zu erlauben.

Doch muss er diese nicht vergüten, denn dabei wird die Arbeit unterbrochen wie in einer Frühstücks- oder Mittagspause. Auch wären die Nichtraucher benachteiligt, weil ihnen solch eine „bezahlte Extrapause“ nicht vergönnt ist. Einen Anspruch gibt es nicht. Wer nicht auf die Zigarette verzichten kann, wird die Rauchpausen „verhandeln“ müssen und muss dabei Rücksicht auf das Team nehmen. Allzu viele Abwesenheitszeiten werden die KollegInnen nicht schätzen.

Gemäß Arbeitszeitgesetz muss bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden eine im Voraus feststehende Ruhepause von 30 Minuten gewährt werden und bei mehr als neun Stunden eine Pause von 45 Minuten. Die Pausenzeit kann in Blöcke von mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. Damit müssen sich auch Raucher gegebenenfalls arrangieren.

Den vollständigen Artikel finden Sie auch in Die PTA IN DER APOTHEKE 07/10 auf Seite 43.

Stichworte: Arbeitszeitgesetz, Berufspolitik, Migrationshintergrund, Pausenregelung, Rauchen, Raucherpausen, ausländische PTA

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