Berufspolitik: Nachgefragt 10/09

Urlaubsplanung/PTA-Job familienfreundlich

Urlaubsplanung/PTA-Job familienfreundlich

Oftmals kommt es während der Urlaubszeit trotz guter Planung zu Engpässen in der Apotheke. Muss der eigene Urlaub nun abgesagt werden? Und ist der PTA-Beruf familienfreundlich?

Urlaub – ist er immer sicher?
Beruf – vereinbar mit der Familie?

Bettina Schwarz, BVpta-GeschäftsführungDarf man aus dem Urlaub zurückgeholt werden?
Die schönsten Tage im Jahr sind für jeden Arbeitnehmer der Jahresurlaub. Was ist aber, wenn der Chef wegen Mitarbeitermangel im Urlaub anruft, man solle doch zurück an den Arbeitsplatz kehren? Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts dürfen Arbeitnehmer nicht aus dem Urlaub zurückgerufen werden. Auch die kurzfristige Absage des bereits bewilligten Urlaubs kommt nur in absoluten Ausnahmesituationen in Frage. Solche Situationen sind nicht etwa die Probleme bei einem bestehenden Projekt oder Mitarbeitermangel oder ähnlichem.

Eine Notsituation, die einen solchen Urlaubs-Rückzieher rechtfertigt, wäre beispielsweise die Verwüstung des Bürogebäudes durch Feuer oder Wasser. Auch eine Vereinbarung, in der sich der Arbeitnehmer verpflichtet, auf Rückruf den Urlaub abzubrechen und die Arbeit wieder aufzunehmen, ändert an diesem Sachverhalt nichts. Eine solche Vereinbarung ist unzulässig und verstößt gegen das zwingende Recht auf Urlaub. Als Arbeitnehmer ist man also nicht verpflichtet, aus dem Urlaub zurück an den Arbeitsplatz zu kommen. Der Jahresurlaub dient der Erholung. Müsste man als Arbeitnehmer ständig damit rechnen, angerufen zu werden, so wäre die Urlaubsfreude verflogen.


Stefanie Walkowiak, ADEXA-Landesvorsitzende NordrheinBekommt man Familien- und Arbeitsleben unter einen Hut?
Allgemein lassen sich in der Apotheke Familie und Beruf recht gut miteinander vereinbaren. Gerade Müttern mit kleineren Kindern kommt der hohe Anteil an Teilzeitstellen entgegen, wenn es mit dem Angebot an Krippen- oder Kitaplätzen nicht so gut bestellt ist oder nur eine zeitlich begrenzte externe Betreuung gewünscht wird.

Auch die Wiedereinstiegschancen nach der Babypause sind in der Regel günstig. Flexible Arbeitszeiten, die den Bedürfnissen von Eltern entgegenkommen, sind in Apotheken eher zu finden als in vielen anderen Branchen. Aber: Würden die Apothekenleiter nicht auf die Wünsche ihrer überwiegend weiblichen Mitarbeiter eingehen, hätten sie auch schnell zu wenig Personal. Allerdings unterstützt dies auch die tradierte Rollenverteilung: der Mann als Hauptverdiener, die Frau als Zuverdienerin mit dem Hauptanteil der Familienpflichten.

Teilzeitstellen und frauentypisch niedrige Gehälter führen zu einer Abhängigkeit vom Partner, die bei einer Trennung zum Problem wird. Und auch die Rentenansprüche verringern sich deutlich! Apothekenleiter sollten daher künftig noch mehr familienfreundliche Angebote machen, zum Beispiel steuer- und abgabefreie Arbeitgeberzuschüsse zu den Kinderbetreuungskosten.

Den vollständigen Artikel finden Sie auch in Die PTA IN DER APOTHEKE 10/09 auf Seite 35.

Stichworte: Berufliches, Berufspolitik, Urlaub, Wiedereinstieg

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