Arbeiten Pharmazie-Praktikanten in der Apotheke mit, kommt es zu Kompetenzproblemen mit den PTA. Stimmt das? Sind Tattoos, Piercings, „schrille“ Kleidung oder Frisuren der PTA im Kundenkontakt noch vertretbar?
Praktikanten – wo ist ihr Platz im Team?
Das Äußere – was ist erlaubt?
Wie ist das Verhältnis zwischen Pharmazie-Praktikant und PTA? Kompetenzprobleme gibt es in jedem Betrieb, also auch in der Apotheke. Allerdings sehe ich diese nicht zwischen Pharmazie-Praktikant und PTA, sondern eher unter PTA-„KollegInnen” oder anderen Berufsgruppen intern. Durch diese Fragestellung sollten aber auch diese „Kompetenzprobleme” gar nicht erst in die Köpfe der KollegInnen gebracht werden, denn: Beide können voneinander lernen.
Die PTA hat – oft schon – Berufserfahrung. Wir geben gern unser Knowhow aus der Praxis, sprich: Rezeptur, Defektur, Laborarbeiten, aber auch Feinheiten der Kommunikation mit dem Patienten/Kunden (man spricht Deutsch) weiter. Diese wird oft begierig von den Pharmazie-Praktikanten aufgegriffen und für ihren Berufsalltag mit ihrem eigenen, theoretischen Wissen in „Übereinstimmung” gebracht.
Aber auch wir PTA lernen von den Pharmazie-Praktikanten, da diese mit frischem Wissen von der Universität kommen und solches nun voller Tatendrang auch an uns weiter geben. Wenn wir alle mit dieser Einstellung unseren Beruf ausführen, können wir alle nur gewinnen. Diese Einstellung dient der Teambildung und dem Teamgeist und macht uns und unsere Apotheke stark für die Patienten/Kunden und noch stärker gegen Anfeindungen aus Politik und Medienlandschaft.
Was sollte die PTA in Bezug auf ihr Äußeres beachten?
Körperschmuck, Kleidung und Frisur gelten gemeinhin als Privatsache. Doch in einem Arbeitsverhältnis kann diese individuelle Freiheit eingeschränkt sein, denn Arbeitnehmer müssen sich „betriebstreu“ verhalten. Die betriebliche Ordnung kann der Arbeitgeber weitgehend bestimmen, ebenso das Tragen einer apothekentypischen Kleidung und Erscheinung. Dabei gehen ihn Piercings oder Tattoos nichts an, solange sie durch Kleidung bedeckt sind.
Anders ist es bei sichtbarem Körperschmuck. Hier haben Arbeitgeber eine rechtliche Handhabe, wenn dies für den Betrieb schädigend ist. Das ist der Fall, wenn das individuelle Erscheinungsbild von Mitarbeitern drastisch vom branchenüblichen Bild und der damit verbundene Erwartung an den Berufsstand abweicht. Konservativere Stammkunden könnten nämlich daraufhin die Apotheke wechseln.
Verlangt der Chef, dass ein sichtbares Piercing entfernt wird oder Make-up und Frisur dezenter sein müssen und begründet dies mit betriebsschädlichen Auswirkungen, muss die/der Betroffene der Aufforderung Folge leisten. Andernfalls riskiert sie/er eine Abmahnung mit der Androhung einer Kündigung. Die beste Möglichkeit, dies heikle Thema zu klären, ist ein Gespräch mit dem Arbeitgeber – unter vier Augen oder im Team.
Stichworte: Berufspolitik, Körperschmuck, Nachgefragt, Piercing, Tatoo