Diabetes

Stevia

Abbildung Dirk Richter / www.iStockphoto.com Dirk Richter / www.iStockphoto.com

Die südamerikanische Pflanze hat sich bei vielen Diabetikern zum süßen Geheimtipp entwickelt. Doch die Behörden streiten, ob sie nun offiziell zugelassen werden soll.

Süßstoffe sind für die meisten Menschen mit Diabetes eine gute Alternative zum kalorienfreien- und kohlenhydratarmen Süßen. Besonders jetzt in der Weihnachtszeit, wo vielerorts fleißig gebacken wird, stellt sich die Frage, ob Stevia ein passendes Süßungsmittel ist. Stevia – das sind getrocknete Blätter der südamerikanischen Pflanze Stevia Rebaudiana Bertoni. Der eigentliche Süßstoff ist das daraus isolierte Steviosid.

Die Pflanze wird seit Jahrzehnten in Asien, Amerika und Neuseeland verwendet. Mit etwa 0,2 Kilokalorien pro Gramm liefern getrocknete Stevia-Blätter praktisch keine Energie und könnten auch in der Diabeteskost zum Einsatz kommen. Ferner haben sie keine Auswirkung auf die Kariesentstehung. Stevias Süßkraft ist 300- bis 3000-mal höher als die von Zucker. Und das ist ein Knackpunkt: Je nach Blattfarbe und Anbaugebiet fällt die Süßkraft schwächer oder stärker aus. Es ist also schwierig, ein Produkt mit einheitlicher Süßkraft zu gewinnen.

Nun wartet Stevia ein zweites Mal auf seine Zulassung nach der Novel-Food-Verordnung. Denn seit 1997 muss für Lebensmittel, die bisher nicht in nennenswerten Mengen in Europa verzehrt wurden, der Beweis erbracht werden, dass die Gesundheit keinen Schaden nimmt. Erst dann darf beispielsweise Stevia auf den europäischen Markt.

„Von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit EFSA gibt es keine aktuelle Bewertung der Sicherheit von Stevia. Die Unbedenklichkeit konnte aufgrund unzureichender Daten noch nicht zweifelsfrei festgestellt werden. Deshalb ist es als Nahrungsmittel oder Süßstoff in Europa nicht zugelassen“, berichtet Antje Gahl von der Deutschen Gesellschaft für Ernährung. Ein erster Zulassungsantrag scheiterte im Jahr 2000, ein zweiter liegt der EFSA zur wissenschaftlichen Bewertung vor.

Die Schweiz gab im vergangenen Jahr grünes Licht für Stevia. Allerdings nur bedingt: Das Gesundheitsamt erteilte Einzelgenehmigungen für drei Erfrischungsgetränke, die mit Stevia-Extrakten gesüßt sind. In Kräutertees dürfen außerdem bis zu zwei Prozent Stevia-Kraut enthalten sein. Der Verkauf von reinem Stevia-Kraut ist in der Schweiz wie hierzulande verboten. Ob die Schweizer Bewertung die Europäische Kommission beeinflusst und von der gesundheitlichen Unbedenklichkeit von Stevia überzeugt, bleibt abzuwarten. „Klar ist, dass Stevia zurzeit auf dem europäischen Markt als Lebensmittel weder beworben noch vertrieben werden darf “, berichtet Dr. Christina Rempe vom Bonner Infodienst aid.

Nachfrage – was tun? Wer Stevia hierzulande nutzt, kann es nur über das Internet beziehen, da Vertrieb und entsprechende Werbung nach wie vor nicht erlaubt sind. Deshalb ist es auch nicht über den Apothekengroßhandel erhältlich. Generell gilt: Wer die kalorienfreie Süße nutzt, tut dies auf eigene Gefahr. Wenn ein Kunde das Produkt konsumiert, ist er auf die Seriosität des Lieferanten angewiesen. Wichtig ist daher, dass Sie als PTA ihn über die aktuelle Sachlage informieren.

Den vollständigen Artikel finden Sie auch in Die PTA IN DER APOTHEKE 12/09 auf Seite 34.

Kirsten Metternich, info@metternich24.de

Stichworte: Stevia Rebaudiana Bertoni, Süßstoffe, Süßungsmittel, stevia

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