Krankenkassen

Neue Rabattverträge

Abbildung © V. Yakobchuk / www.fotolia.com © V. Yakobchuk / www.fotolia.com

Mehr als 500 Millionen Euro im Jahr will die AOK mit ihren neuen Rabattverträgen für 63 Wirkstoffe einsparen. Das bedeutet für Apotheken und ihre Mitarbeiter zusätzliche Arbeit.

Millionen von AOK-Versicherten müssen auf neue Präparate umgestellt werden. Nicht nur eine logistische Meisterleistung wird von den Apothekenmitarbeitern erwartet, sondern auch eine intensive Beratung der AOK-Versicherten, die sich mit ihren Problemen, Fragen und Ängsten ratsuchend an ihre wohnortnahe Apotheke wenden. Ein Novum: Dieser Mehraufwand und -wert der Apotheken wird nun von einzelnen Landes-AOKen auch honoriert.

Rabattverträge zwischen Krankenkassen und Hersteller wurden fast unbemerkt im Jahr 2003 mit dem Beitragssatzsicherungsgesetz im Sozialgesetzbuch V (SGB V) verankert. Der erste Versuch war jedoch wenig erfolgreich. Rabattverträge sollten, so die Intention, die bestehenden kollektivvertraglichen Regelungen wie Festbeträge, Zwangsrabatte, Importförderung und Patientenzuzahlungen ergänzen. Dazu wurde den Krankenkassen die Möglichkeit eingeräumt, für jedes Arzneimittel, dessen Kosten sie übernimmt, Preisabschläge zu vereinbaren. Jedoch zeigten weder Hersteller noch Krankenkassen ein großes Interesse an dem neuen, fakultativen Wettbewerbsinstrument.

Warum auch sollten Hersteller solche Verträge abschließen, schmälern sie doch letztlich den Gewinn? Und die Krankenkassen hatten keine Möglichkeit, das Verordnungsverhalten der Vertragsärzte oder das Auswahlverhalten der Apotheker vertraglich zu steuern. Aber der Gesetzgeber ist lernfähig und um neue Lösungsansätze nie verlegen. Das beweisen nicht weniger als 15 Novellierungen im Bereich des Sozialgesetzbuchs V in gerade mal 20 Jahren.

Einen neuen Anlauf, das Vertragsprinzip der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu stärken und den Abschluss von direkten Vereinbarungen zwischen pharmazeutischen Unternehmen und Krankenkassen zu etablieren, wurde mit dem Arzneimittelversorgungs- Wirtschaftlichkeitsgesetz im Jahr 2006 unternommen. Als Katalysator für den Abschluss solcher Verträge sollten professionelle Dienstleister fungieren, die gemäß der gesetzlichen Neuregelung von Krankenkassen mit dem Abschluss von Rabattverträgen mit pharmazeutischen Unternehmern hätten beauftragt werden können. Sie ahnen schon, was passierte. Die Regelung ging ins Leere, denn die beschriebenen Grundprobleme blieben ungelöst.

Aller guten Dinge sind drei Den Durchbruch brachte das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz und Rabattverträge sind seit 2007 in aller Munde. Was war passiert? Der Gesetzgeber hat nichts mehr dem Zufall überlassen und mit einem Maßnahmenbündel, das Ärzte, Apotheken und Versicherte einbindet, den „Rabatt- Turbo“ im Sozialgesetzbuch V verankert. Insbesondere ist mit dem GKVWettbewerbsstärkungsgesetz eine gesetzliche Novellierung in der Weise erfolgt, dass bei Vorliegen eines Rabattvertrags zwischen einer Krankenkasse und einem Hersteller den Apotheken die Pflicht auferlegt wird, innerhalb der sogenannten aut-idem- Substitution ein wirkstoffgleiches Rabattpräparat abzugeben.

Damit wird dem Rabattarzneimittel also absolute Vorfahrt gewährt. Besteht keine Rabattvereinbarung, ist weiterhin ein preisgünstiges Arzneimittel abzugeben. Gleichwohl bleibt es dem Arzt unbenommen, aus medizinischen Gründen die Substitution im Einzelfall auszuschließen. Er muss dies allerdings begründen (können).

Rund 5000 Rabattverträge, die von mehr als 220 Krankenkassen mit mehr als 100 Pharmaunternehmen zwischenzeitlich geschlossen wurden, machen deutlich, dass das neu geschaffene Wettbewerbselement nunmehr von Krankenkassen und Herstellern angenommen wird. Die Kassen versprechen sich so, individuelle Effizienzreserven zu mobilisieren. Den Herstellern bleibt keine Wahl, wollen sie ihre Marktposition ausbauen oder zumindest sichern. Dieser Vertragswettbewerb wird den Gesundheitsbereich nachhaltig verändern.

Jede Veränderung birgt auch eine Chance Für die Apotheken und ihre Mitarbeiter bringen die neuen Rabattverträge nicht nur einen Mehraufwand, sondern auch eine Chance, durch intensive Beratung die Akzeptanz der Versicherten für Rabattarzneimittel und damit die Compliance zu fördern. Bei den Krankenkassen scheint es langsam zu dämmern, dass die pharmakologische Kompetenz des Apothekenpersonals beim Medikationsmanagement noch viel besser genutzt werden könnte. Hilfreiche Informationen für Ihre Beratungen mit AOK-Versicherten sowie Informationsblätter in mehreren Sprachen finden Sie unter
www.aok-rabattvertraege.de.

Den vollständigen Artikel finden Sie auch in Die PTA IN DER APOTHEKE 07/09 ab Seite 28.

Dr. Michael Binger, Referatsleiter im HSM

Stichworte: GKV, Krankenkassen, Rabatt, Rabattverträge

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