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Diabetes

GESUNDHEITSFÖRDERUNG

Ende Juni hat der Bundestag das Gesetz zur Förderung der Prävention beschlossen. Danach sollen Krankenkassen ihre Leistungen zur Primärprävention und Früherkennung ausweiten – was bedeutet das im Einzelnen?

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Die Aktivitäten gesetzlicher Krankenkassen sollen im Rahmen des Präventionsgesetzes, über das am 20. September 2013 die Länder beraten, stärker auf das Lebensumfeld wie Kindertagesstätten, Schulen, Sportvereine, die soziale Umwelt und auch Betriebe ausgerichtet werden.

„Lebenslange Prävention ist wirksam und sollte als Investition in Gesundheit und wirtschaftliche Entwicklung gesehen werden“, erklärt Nicole Mattig-Fabian, Geschäftsführerin von diabetesDE – Deutsche Diabetes-Hilfe. Denn die Zunahme schwerwiegender chronischer Erkrankungen wie Diabetes Typ 2 ist auch mit dem heutigen Lebensstil assoziiert.

Gesundheitsförderliche Umfelder erleichtern Verhaltensänderungen. Dabei sollte es Aufgabe der Politik sein, nicht nur vom Einzelnen mehr Gesundheitsbewusstsein und -verhalten zu verlangen, sondern auch gesundheitsförderliche Umfelder und gesetzliche Rahmenbedingungen zu schaffen, um Verhaltensänderungen zu erleichtern. Eines der Kernelemente des Gesetzes ist die Stärkung der betrieblichen Gesundheitsförderung.

Künftig sollen die Krankenkassen pro Versichertem sechs Euro pro Jahr verbindlich für die Prävention ausgeben. Von diesem Betrag sollen die Krankenkassen jeweils mindestens zwei Euro für die betriebliche Gesundheitsförderung zur Verfügung stellen; Gruppentarife sollen als Boni ermöglicht werden. „Grundsätzlich befürworten wir dieses Vorhaben. Insbesondere vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels und der demografischen Entwicklung ist es sinnvoll und notwendig, Menschen aktiv darin zu unterstützen, dass sie gesund bleiben“, sagt Elisabeth Schnellbächer, Diabetesberaterin und Vorsitzende des Verbands der Diabetes-Beratungs- und Schulungsberufe in Deutschland .

Flächendeckende Gesundheitsförderung notwendig diabetesDE – Deutsche Diabetes-Hilfe kritisiert, dass die Maßnahmen nicht flächendeckend greifen – sie sollten auch für kleinere und mittlere Betriebe umsetzbar sein. Darüber hinaus sollte auch die Gesundheit Arbeitsuchender, von Zeitarbeitnehmern und Mehrfachbeschäftigten im Niedriglohnsektor sowie Ruheständlern gefördert werden. Innerhalb der politischen Kampagne „Diabetes STOPPEN – jetzt!“ (www.diabetes-stoppen.de) fordert diabetesDE – Deutsche Diabetes-Hilfe neben Maßnahmen zur betrieblichen Gesundheitsförderung vor allem auch verhaltenspräventive Maßnahmen.

Freiwillig und ohne Druck Die vorgesehenen Boni sollten nicht, wie im Gesetzesentwurf vorgesehen, am Erfolg der Maßnahmen ausgerichtet werden. „Es muss sichergestellt bleiben, dass Maßnahmen zur Betrieblichen Gesundheitsförderung freiwillig bleiben und dass kein Druck auf den Einzelnen ausgeübt wird“, betont Elisabeth Schnellbächer. Aufklärung und Motivationsanreize seien hilfreich, nachhaltige Gesundheitseffekte und ein Zugewinn an Lebensqualität stellten sich aber nur ein, wenn die Teilnahme auf Freiwilligkeit basiere. Das Gesetzesvorhaben muss noch im Bundesrat beraten werden. Ob dazu die Zeit bis zur Bundestagswahl noch ausreicht, ist derzeit fraglich.

Weitere Informationen
diabetesDE – Deutsche Diabetes-Hilfe
Bundesgeschäftsstelle
Reinhardtstraße 31
10117 Berlin
Tel.: 030/2016770
Fax: 030/20167720
E-Mail: info@diabetesde.org
Internet: www.diabetesde.org oder
www.deutsche-diabetes-hilfe.de
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Den Artikel finden Sie auch in Die PTA IN DER APOTHEKE 09/13 auf Seite 26.

In Zusammenarbeit mit diabetesDE – Deutsche Diabetes-Hilfe

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