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Pharmazeutische Institutionen

DAPI

Das Deutsche Arzneimittelprüfinstitut (DAPI) wurde im Jahr 1952 gegründet, um Beanstandungen an Arzneimitteln nachzuvollziehen. Im Jahre 2001 wurde der Vereinszweck geändert, seitdem analysiert das Institut Verordnungsdaten.

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Das DAPI ist ein als gemeinnützig anerkannter Verein, der sich mit der pharmakoökonomischen und pharmakoepidemiologischen Prüfung und Bewertung von Arzneimitteln sowie mit allgemeinen Fragen zur Arzneimittelversorgung beschäftigt. Dafür erstellt das Institut Gutachten sowie Auswertungen von Rezeptabrechnungsdaten der Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV). Durch die Errichtung, Aufrechterhaltung und Führung des Arzneimittelprüfinstituts sollen Wissenschaft, Forschung, das öffentliche Gesundheitswesen sowie die öffentliche Gesundheitspflege gefördert werden.

Das DAPI kümmert sich um die wissenschaftliche Bearbeitung aller mit der Prüfung und Bewertung von Arznei- und Gesundheitsmitteln im Zusammenhang stehenden Fragen sowie um die Unterstützung der Gesundheitsbehörden und Institutionen im Gesundheitswesen auf dem Gebiet der Arzneimittelversorgung. Außerdem führt es Untersuchungen durch und erstellt Gutachten mit dem Ziel einer Verbesserung der Arzneimittelsicherheit und Weiterentwicklung der Qualität in der medizinischen Versorgung.

Mitglieder des DAPI Vorsitzender des DAPI ist Dr. Andreas Kiefer, sein Stellvertreter ist Dr. Peter Froese. Zu den weiteren Vorstandsmitgliedern gehören Dr. Christian Belgardt, Dr. Hans-Peter Hubmann und Dr. Sebastian Schmitz. Zusätzlich besteht das Institut aus ungefähr 450 Einzelmitgliedern, die die Aktivitäten durch ihren jährlichen Mitgliedsbeitrag möglich machen. Derzeit wird das DAPI von 13 Landesapothekerkammern und 16 Landesapothekerverbänden getragen.

Ein paar Zahlen Zwischen 2001 und 2016 hat das DAPI rund 1100 verschiedene Fragestellungen anhand von Einzelfragen analysiert und zwischen 2005 und 2016 etwa 50 Publikationen in wissenschaftlichen Journalen und Fachzeitschriften herausgebracht. Die Berichte, Analysen und Studien basieren auf einer eigenen Datenbank (Data Warehouse) mit Verordnungsdaten von Arzneimitteln und anderen medizinischen Produkten, die in öffentlichen Apotheken in Deutschland zu Lasten der GKV abgegeben wurden. Derzeit umfasst die Datenbank etwa 10 Milliarden Verordnungen aus den GKV-​Abrechnungen und wächst jährlich um circa 600 Millionen Einträge.

Welche Daten werden verwendet? Ungefähr 90 Prozent der deutschen Bevölkerung sind gesetzlich krankenversichert. Die entsprechenden Daten von Versicherten, Apothekern und Ärzten liegen anonymisiert vor. Folgende Informationen eines GKV Rezeptformulars stehen der DAPI-Datenbank zur Verfügung: Geburtsjahr des Patienten Krankenkasse (GKV) Status des Versicherten KV-Region des verschreibenden Arztes Datum der Verordnung Abgabedatum in der Apotheke Pharmazentralnummer Anzahl der abgegebenen Packungen ausgewiesene Taxe Gesamtpreis für alle abgegebenen Produkte auf dem Rezept Zuzahlung des Patienten Informationen, ob die Verordnung ein Impfstoff oder Sprechstundenbedarf ist, aufgrund eines Arbeitsunfalls, während des Notdienstes verschrieben wurde oder mit einem Aut-idem-Kreuz versehen ist.

Aus diesem Datenbestand liefert das DAPI seinen Mitgliedsorganisationen regelmäßig aktualisierte Basis- und Routineauswertungen. Die Basisauswertungen dienen dazu, Marktübersichten nach verschiedenen Kriterien, wie etwa nach Arzneimittelgruppen oder einzelnen Produkten, bereitzustellen. Routineauswertungen behandeln hingegen besondere Themen wie die Abgabe von Impfstoffen oder Rezepturen. Sie liefern Teilergebnisse je nach KV-Region und Kassenart (AOK, BKK, DAK…).

Zahl des Monats Die Website des DAPI enthält den Bereich „Zahl des Monats“. Dort präsentiert das Institut Analyseergebnisse zu den verschiedensten Themen, die von allgemei- nem Interesse sind. Im vergangenen Jahr waren dies zum Beispiel Informationen darüber, dass der Absatz oraler Tumortherapeutika zwischen 2013 und 2017 um 18,4 Prozent zugenommen hat oder dass in öffentlichen Apotheken im Jahr 2016 13,6 Prozent weniger Fluorchinolone abgegeben wurden als in 2012.

Besondere Aufträge Auf Anfrage kann sich das DAPI mit speziellen Fragestellungen befassen, deren Inhalte vielfältig sind. Die Auswertungen erfolgen wissenschaftlich fundiert und unabhängig. Rezipienten sind nicht nur DAPI-Mitglieder, sondern auch Gesundheitsministerien und -behörden, Abgeordnete, Gesundheitspolitiker, Krankenkassen, wissenschaftliche Institute, Einzelpersonen aus Berufen im Gesundheitswesen oder Institutionen des Gesundheitswesens. Die Anfragenden dürfen die Ergebnisse nur mit Quellenangabe und schriftlicher Genehmigung des DAPI veröffentlichen und zwar so, dass die Ergebnisse der Datenanalyse sachlich richtig dargestellt werden.

Zielgruppen Die Internetseite www.dapi.de soll der Verbesserung der Kommunikation und des Informationsflusses zwischen dem Institut, den Mitgliedsorganisationen, den Mitgliedern sowie der interessierten Öffentlichkeit dienen. Die Plattform stellt Informationen für die Öffentlichkeit sowie für Mitglieder (zum Beispiel monatliche Auswertung und Aktuelles) bereit. Das Ziel besteht darin, das Verhältnis zwischen Patienten, Ärzten, Apothekern sowie weiteren Angehörigen der Gesundheitsberufe zu verbessern. Unter der Rubrik „Aktuelles“ findet man Nachrichten rund um Themen, welche die Apotheken betreffen. Hier werden auch interne Ankündigungen, wie der Termin für die nächste DAPI-Mitgliederversammlung, die am 8. November 2019 in Berlin stattfindet, bekannt gegeben.

Europäisches Netzwerk Seit Oktober 2011 ist das DAPI Mitglied der Datenbank des European Network of Centres for Pharmacoepidemiology and Pharmacovigilance (ENCePP). Bei dem ENCePP handelt es sich um ein Projekt der Europäischen Arzneimittelagentur, welches dazu dient, die Untersuchung des Arzneimittelgebrauchs nach der Zulassung zu optimieren. Es verfügt über eine öffentlich zugängliche Datenbank sowie über ein elektronisches Studienregister, darüber hinaus wurde ein Verhal- tenskodex (Code of Conduct) initiiert, in dem Regeln für pharmakoepidemiologische Forschungsaktivitäten definiert sind.

Diese betreffen beispielsweise die Prinzipien der wissenschaftlichen Unabhängigkeit, der Transparenz sowie Grundsätze der Publikation von Studienergebnissen. Zusätzlich existiert ein Leitfaden zu methodischen Standards in der Pharmakoepidemiologie, welcher dem aktuellen wissenschaftlichen Stand auf diesem Gebiet entspricht. Das DAPI hat sich dazu verpflichtet, die Regelungen des ENCePP zu beachten.

Den Artikel finden Sie auch in die PTA IN DER APOTHEKE 03/19 ab Seite 114.

Martina Görz, PTA, Psychologin und Fachjournalistin

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