Alle Fortbildungen können sowohl online als auch per Fragebogen/Antwortbogen im Heft durchlaufen werden.
Online-Vorteil: Bei erfolgreicher Teilnahme steht Ihnen Ihre Teilnahmebescheinigung sofort zum Herunterladen oder Ausdrucken zur Verfügung. (Eine Teilnahmebescheinigung entspricht einem Fortbildungspunkt.) Außerdem können Sie Ihre Fortbildungen in Ihrem privaten Archivbereich unter http://www.pta-aktuell.de/fortbildung/absolvierte-fortbildungen/ auf unserer Seite zwischenlagern, bis Sie sie einreichen möchten. So geht nichts verloren.
Wenn Sie schriftlich teilnehmen möchten, senden Sie bitte den ausgefüllten Antwortbogen innerhalb der festgelegten Frist mit einem adressierten und frankierten Rückumschlag an den Verlag (siehe unten stehende Anschrift). Wenn Sie mit den richtigen Antworten mindestens die erforderliche Punktezahl von 80 Prozent (PKA 70 Prozent) erreichen, erhalten Sie von uns zusammen mit der Lernerfolgskontrolle Ihre Teilnahmebescheinigung.
In jeder zweiten Ausgabe unserer Zeitschrift finden Sie zusätzlich noch eine Fortbildung für PKA, für die eine Akkreditíerung der Apothekerkammern Hamburg und Nordrhein vorliegt. Auch an hier können Sie online oder per Heft auf die gleiche Weise teilnehmen.
Für den Postversand bitte einen frankierten Rückumschlag zusammen mit dem ausgefüllten Antwortbogen an unten aufgeführte Adresse senden:
DIE PTA IN DER APOTHEKE
Angela Bockhop
Stichwort: (Thema der Fortbildung)
Postfach 11 80
65837 Sulzbach
Die erworbenen Teilnahmebescheinigungen (1 Punkt pro Bescheinigung) können innerhalb von drei Jahren bei der Apothekerkammer eingereicht werden, die hierfür ein Fortbildungszertifikat ausstellt.
Voraussetzung für die Ausstellung des Fortbildungszertifikats ist der Nachweis, dass der Antragsteller im Zeitraum von höchstens drei Jahren vor Antragstellung mindestens 100 PTA-Fortbildungspunkte beziehungsweise 50 PKA-Fortbildungspunkte erworben hat.