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Pharmazeutische Bedenken

Abbildung © Ryan Christensen / www.iStockphoto.com © Ryan Christensen / www.iStockphoto.com

Der Apothekenalltag ist um eine Herausforderung reicher. Ist die Abgabe des rabattbegünstigten Arzneimittels auch unbedenklich? Jetzt ist Ihre Fachkompetenz gefragt.

Seit dem 1. April 2008 können Sie gemäß §129 Absatz 2 SGB V des Rahmenvertrags über die Arzneimittelversorgung bei pharmazeutischen Bedenken auch ein nicht rabattbegünstigtes Arzneimittel abgeben. Das Aut-idem wird in der Regel unter Berücksichtigung aller Rabattverträge von der Apothekensoftware unterstützt.

Aber hier können in vielen Fällen nur Fakten als Entscheidungshilfe angezeigt werden und erst durch eine Evaluierung der besonderen Gegebenheiten kann richtig substituiert werden – oder eben nicht. Es gibt drei Situationen, in denen Sie von der Verpflichtung, ein rabattiertes Arzneimittel abgeben zu müssen, absehen können: in Fällen der Akutversorgung, im Notdienst sowie bei pharmazeutischen Bedenken. Hier sind ein Aufdruck des Sonderkennzeichens (PZN 2567024) und eine handschriftliche stichwortartige Begründung auf dem Rezept erforderlich.

In dem Artikel „Pharmazeutische Bedenken – Tipps für die Praxis“ auf www.pharmazeutischezeitung.de/index.php?id=672  wird ein Überblick über die verschiedenen Gesichtspunkte in der Substitution gegeben.

Vorsicht bei Schmerzpatienten  Der unbedachte Wechsel auf ein rabattiertes oder besonders preisgünstiges Analgetikum kann für viele zuvor gut eingestellte Patienten eine Verschlechterung ihrer Situation bedeuten (www.pharmazeutische- zeitung.de/index.php?id=17614). Ob das rabattbegünstigte Arzneimittel abgegeben werden sollte, prüfen Sie über den ABDAArtikelstamm, die Verzweigung in das Fertigarzneimittel-Dokument sowie die Verknüpfung in die Pharmazeutische Stoffliste. Hier finden Sie die gesetzlichen Angaben zur Verschreibungspflicht und zum Betäubungsmittelrecht. Bei Pflastern achten Sie zusätzlich auf eine identische Freisetzungsrate des Wirkstoffes (zum Beispiel 0,1 Milligramm pro Stunde). Die

ABDA-Datenbank weiß Rat  Mit ihren elementaren Daten zur Vergleichbarkeit sowie dem Zusatzmodul CAVE stellt die ABDA-Datenbank ein Basiswerkzeug für die pharmazeutische Arbeit dar. So können bei pharmazeutischen Bedenken zum Beispiel leicht dispergierbare Tabletten für Patienten mit Schluckbeschwerden aus dem Substitutionsvorschlag selektiert oder geeignete Medikamente für Kunden mit Allergien gegen bestimmte Hilfsstoffe gefunden werden.

Gentechnisch hergestellte Wirkstoffe – besonders heikel  Vorsicht verdient die Substitution im Bereich der gentechnisch hergestellten Arzneimittel. Hier sind unterschiedliche Herstellungsverfahren zu berücksichtigen. Selbst so genannte Bioidenticals sind nicht grundsätzlich austauschbar, vor allem dann nicht, wenn es sich um Folgeverordnungen handelt.

Ein Beispiel  Hermine Holl ist bei der BASF Lacke BKK (IK 10 3730668) versichert. Sie leidet an einer schmerzhaften Mandelentzündung. Da sie starke Schluckbeschwerden hat, wurde ihr vom Hausarzt Infectomox 500 Trockensaft (PZN 6648311) verordnet. Frau Holl fliegt übermorgen zu ihrer Tochter nach Mosambik. In dem kleinen Dorf gibt es keine Kühlmöglichkeit, der zubereitete Saft muss bei Raumtemperatur aufzubewahren sein. Auch sollte Feuchtigkeit nicht zum Problem bei der Lagerung werden.

So gehen Sie vor: Einstieg über die Kasse, Trefferliste mit den rabattbegünstigten Arzneimitteln ausweisen, Verzweigung in die ABDADatenbank, Überprüfung der für die Reise relevanten Daten in der Rubrik „Aufbewahrung nach Anbruch/ Zubereitung“ (Achtung: nicht verwechseln mit den Fertigarzneimittel- Monographien).

Fortbildung  Diese und viele andere Aufgabenstellungen kann man in vierstündigen Workshops erarbeiten, die die ABDATA mit verschiedenen Landesapothekervereinen gemeinsam unter dem Titel: „Rabattverträge, aut idem und Co. – richtige Substitution“ veranstaltet. Im Spätsommer 2009 sind weitere Workshops in Hessen, Westfalen-Lippe und Sachsen- Anhalt geplant. Auf der Homepage des Hessischen Apothekerverbandes e. V. www.h-a-v.de  beispielsweise finden Sie die Termine unter „Seminare“ und „Krankenkassen/Abrechnung“ „Rabattverträge, aut idem und Co. – richtige Substitution“.

Sehen wir diese Situation also als Chance. Mit unserer Fachkompetenz meistern wir professionell die Widrigkeiten der Rabattverträge und vermitteln unseren Kunden: In Ihrer Apotheke bekommen Sie das Medikament, das für Sie sicher und günstig ist.

Den vollständigen Artikel finden Sie auch in Die PTA IN DER APOTHEKE 09/09 ab Seite 72.

Barbara Schulze-Frerichs, Barb.SF@merope.de; Ursula Tschorn, Apothekerin, ursula.tschorn@pharmazie.com

Stichworte: Datenbanken, Internet, Rabatte, Rabattverträge, Recherche, Suche im Internet, suchen

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