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Rabattverträge und die Folgen

Abbildung © Dane Steffes / www.iStockphoto.com © Dane Steffes / www.iStockphoto.com

Die „goldenen Zeiten“ sind vorüber. Längst haben die Krankenkassen den Geldhahn zugedreht. Eine der wichtigsten Sparmaßnahmen sind die Rabattverträge, die im Apothekenalltag für Unruhe sorgen. Wo finden Sie Informationen darüber? 

Samstagvormittag elf Uhr in der Apotheke: Auf dem Rezept Ihres Kunden steht „Amoxicillin“. Kein Problem – wenn das verschriebene Präparat nicht von einem anderen Hersteller stammen würde, als der Rabattvertrag der angegebenen Krankenkasse es vorsieht. Was nun? Den Kunden können Sie nicht auf Montag vertrösten, denn er braucht sein Antibiotikum bereits heute.

Was verbirgt sich hinter den Rabattverträgen, die uns so viel Ärger machen?  Diese Verträge haben eine enorme wirtschaftliche Bedeutung, denn die deutschen gesetzlichen Krankenkassen geben jährlich 16 Milliarden Euro für Arzneimittel aus. Dass Rabattverträge nach wie vor erklärungsbedürftig sind, erfahren wir in den Pressemeldungen der ABDA, www.abda.de, unter dem Suchbegriff „Rabattverträge“. Erste Informationen findet man bei de.wikipedia.org.  Unter „Arzneimittel Rabattvertrag“ gibt es eine Fülle von Informationen über gesetzliche Grundlagen.

Interessieren Sie sich für das komplette „Gesetz zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit in der Arzneimittelversorgung (Arzneimittelversorgungs- Wirtschaftlichkeitsgesetz – AVWG)“? Dann sind Sie bei www.buzer.de und der umfangreichen Sammlung von Gesetzes- und Verordnungstexten im Volltext richtig. Über die Felder im oberen Teil jeder Seite können Sie durch Eingabe des Namens oder der Abkürzung nach einzelnen Vorschriften suchen. Eine ausführliche Beschreibung der umfangreichen Funktionen finden Sie im Menü unter „Suchen“.

Informationen zu den Rechtsgrundlagen der „Rabattverträge zwischen Krankenkassen und Pharmaherstellern“ finden Sie unter www.arzneimittelrecht-aktuell.de. Hier heißt es kritisch, die Verträge seien durch die Bevorzugung bestimmter größerer Generikahersteller nicht unproblematisch.

Gute Quellen Die Seite www.deutschesapothekenportal.de ist die zentrale Informationsstelle für Rabattverträge und Aktivitäten der beteiligten Kassen, Verbände und Unternehmen. Sie bietet eine Reihe von Services für den Apotheker, wie zum Beispiel den Retaxierungsservice, mit dem er prüfen kann, ob eine Retaxierung berechtigt ist. Als registrierter Benutzer klicken Sie direkt auf verschiedene Krankenkassen mit einer Suchfunktion zum Nachschlagen aller aktuell rabattierten Arzneimittel der ausgewählten Kasse. Außerdem können Sie sich auf dieser Seite einen kostenlosen Newsletter mit regelmäßigen Informationen zu den Rabattverträgen bestellen. Geplant ist ein Retax-Forum, in dem sich Apotheker zum Thema austauschen können.

Zudem gibt es Fortbildungen für Apotheker und PTA rund um die Themen Rabattverträge, Festbeträge, Zuzahlungen und Retaxierungen. Um die Seite nutzen zu können, registrieren Sie sich bei www.doccheck.com/de für ein kostenloses Passwort. Dieses können Sie auch für viele andere medizinische Homepages verwenden. Der Bundesverband Deutscher Apotheker e.V. (BVDA) ist die zweitgrößte Vereinigung von Apothekenleitern in Deutschland. Er nimmt die wirtschaftlichen Interessen der Apotheken wahr und tritt für wirtschaftlich sinnvolle Rahmenvereinbarungen für seine Mitglieder ein. Auf www.apothekerverbandbvda. de finden Sie Meldungen, Auskünfte und Beratung zu den Lieferverträgen. Im Juli 2008 hat die deutsche Herzstiftung eine Pressemitteilung herausgegeben, in der sie auf ein mögliches Sicherheitsrisiko für Patienten im Zusammenhang mit einem häufigen Präparatewechsel hinweist. Auf www.herzstiftung.de können Sie sich unter „Presse“, „Pressemeldungen“ zu dem Artikel mit dem Titel „Rabattverträge für Arzneimittel – Sicherheitsrisiko für Patienten?“ klicken.

Weisen Sie verunsicherte Kunden ruhig auf die Homepages ihrer Krankenkassen hin. Unter www.aok.de, www.tk-online.de, www.dak.de, www.barmer.de und auch auf den Seiten vieler anderer Kassen finden gesetzlich Versicherte Pressemeldungen und weiterführende Informationen – auch in Bezug auf die Rabattverträge.

Offene Fragen Dass Rabattverträge noch immer viele Fragen offen lassen, ist jedem Beteiligten klar. Die Homepage des Bundesministeriums für Gesundheit www.die-gesundheitsreform.de hält für den Benutzer eine Vielzahl verschiedener Berichte zum Thema bereit. Allerdings stammt der aktuellste aus dem Juni 2008, was bedeutet, dass ein paar Antworten noch ausstehen. Machen Sie sich fit zum Thema, und geben Sie Ihren Kunden das Gefühl, dass sie mit ihren medizinischen Beschwerden nicht ins schwarze Rabattloch abstürzen – auch nicht am Samstagvormittag.

Den vollständigen Artikel finden Sie auch in Die PTA IN DER APOTHEKE 03/09 ab Seite 78.

Barbara Schulze-Frerichs, Ursula Tschorn

Stichworte: Datenbank, Datenbanken, GKV, Internet, Krankenkassen, Rabatt, Rabattverordnung, Rabattverträge

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