Aktion

Nachahmer

Abbildung © Urbanhearts / www.fotolia.com © Urbanhearts / www.fotolia.com

„Das ist aber nicht das Medikament, das ich immer hatte!“ Welche PTA kennt diesen Einwurf nicht? Seit die Krankenkassen-Rabattverträge am 1. April 2007 in Kraft traten, gehören solche Diskussionen zum täglichen Brot in der Apotheke.

Generika sind Fertigarzneimittel, deren Wirkstoffe nicht mehr dem Patentschutz unterliegen. Sie sind Nachahmungen, die in Wirksamkeit und Sicherheit dem Original entsprechen müssen. Meist sind sie unter dem Freinamen des Wirkstoffes (INN) zugelassen.

Der Anteil der verordneten Generika bei Kassenrezepten lag Anfang der 1980er-Jahre bei etwa 30 Prozent und stieg dann stark an. Seit 2002 beläuft er sich auf ungefähr 75 Prozent. Unabhängig vom Patentschutz sieht das Europäische Arzneimittelrecht in der Richtlinie 2001/83/EG vor, dass Generika erst zehn Jahre nach Zulassung des Originalpräparats in den Verkehr gebracht werden dürfen. Wenn der Originalhersteller vorher eine Zulassung in weiteren Indikationen mit bedeutendem klinischen Nutzen im Vergleich zu den bestehenden Therapien erhält, wird dieser Schutz auf höchstens elf Jahre verlängert. Danach ist dann der Weg frei für Generika.

Der informierte Patient

Weisen Sie Ihren Kunden doch mal auf die Homepage www.medizinauskunft.de hin. Dies ist ein Portal zu den Themen Medizin und Gesundheit mit dem Ziel, der Öffentlichkeit Informationen über medizinische Angelegenheiten und gesundheitsbewusstes Verhalten nahe zu bringen.

Barbara Schulze-Frerichs/Ursula Tschorn

Den vollständigen Artikel finden Sie auch in Die PTA IN DER APOTHEKE 02/09 ab Seite 83.

Barbara Schulze-Frerichs, Ursula Tschorn

Stichworte: Biosimilars, Datenbanken, Generika, Internet, Nachahmer, Nachahmerpräparat, Nachahmungen, Recherche

Weitere Informationen

Zur Übersicht

  • Facebook
  • Twitter
  • delicious
  • MisterWong
  • stumbleupon
  • Google
  • Reddit
  • Digg
  • Technorati
  • Newsvine
  • Windows
  • Yahoo!
  • RSS